Allgemeine

Baseballcamp Bedingungen

I. ALLGEMEINES

Die nachstehenden allgemeinen Baseballcamp Bedingungen (ABB) sind Grundlage für die Anmeldung und die Teilnahme am Baseball Camp Lübbecke

Vertragspartner sind die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Lübbecke, Lessingstraße 10, 32312 Lübbecke als Veranstalter, sowie der Teilnehmer/die Teilnehmerin, bzw. dessen/deren gesetzlicher Vertreter (im Folgenden: Teilnehmer). Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 14 Jahren.

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 (Cheerleader auf 30) begrenzt. Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die ABB’s ausdrücklich an.

II. LEISTUNGSINHALT

Beim Baseball erwartet Dich in der Woche vom  05.08 – 10.08 Training und Spiele in einem Team von ca. 10 Spielern, die von 1 – 2 Trainern aus den USA und 2 Betreuern, Co-Trainern bzw. Übersetzern aus Deutschland begleitet werden.

Beim Cheerleading lernst Du in derselben Zeit ebenfalls in einem Team mit 2 USA-Trainern und 2 deutschen Betreuern ganz viele cheers, tänzerische und akrobatische Einlagen und unterstützt die Teams während des Training und während der Spiele.

Beendet wird das Camp mit einem Turnier am Samstag.

Während des Trainings gibt es jeweils eine kurze Team-Time, in der mit den Teilnehmern unter anderem auch über christliche/biblische Inhalte in respektvoller Form gesprochen wird.

Der Teilnehmer-Beitrag für das Baseball Camp beträgt 75 € pro Teilnehmer.

Im Preis inbegriffen sind das Training durch amerikanische Trainer und deutsche Übersetzer, ein Baseballshirt und eine Baseballkappe einer amerikanischen Baseball-Mannschaft, Wasser & Eistee, kleinere Snacks, sowie Betreuung und Aufsichtspersonal. Nicht im Preis enthalten sind alle Getränke und Lebensmittel, die über den Kiosk oder den Grillwagen verkauft werden.

Sollten das Training oder das Abschlussturnier aus unvorhersehbaren und von der EFG-Lübbecke nicht zu vertretenden Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen ausfallen (z. B. Extremwetterlage), so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung. Die EFG-Lübbecke wird jedoch die Betreuung der Teilnehmer soweit möglich gewährleisten und ein Ersatzprogramm anbieten.

III. ANMELDEVERFAHREN

     UND BEZAHLUNG

Die Anmeldung kann für Teilnehmer, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Die Anmeldung kann ausschließlich über die Webseite www.baseballcamp-lk.de
im Bereich „Anmeldung“ erfolgen.

Die Anmeldung ist erst mit Eingang des vollständigen Teilnehmerbeitrags auf folgendem Konto gültig:

Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Lübbecke

IBAN : DE76 4905 0101 0000 6030 01

BiC: WELADED1MIN
Kreditinstitut: SPARKASSE MINDEN-LUEBBECKE

Betrag: EUR 75,-

Nach Eingang der Anmeldung und des Teilnehmerbeitrags erfolgt eine schriftliche
Anmeldebestätigung des Veranstalters. Wurde die Teilnehmerzahl zwischenzeitlich überschritten, wird der Teilnehmerbeitrag unverzüglich zurückerstattet.

Sollte der Teilnehmerbeitrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung eingegangen
sein, wird der Platz nicht freigehalten. Eine telefonische Anmeldung oder Reservierung ist nicht möglich.

IV. GESUNDHEITSBEDINGUNGEN

Grundsätzlich sollten kranke Kinder nicht am Baseball Camp teilnehmen. Die Verantwortung dafür trägt der gesetzliche Vertreter. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei offensichtlich schwerer Erkrankung den Teilnehmer vom Sportgeschehen auszuschließen und den gesetzlichen Vertreter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Veranstalter ist bei Anmeldung spätestens jedoch bei Kenntnis zu informieren, sollte der Teilnehmer während der Veranstaltung auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sein. Dasselbe gilt bei Vorlage von Allergien und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Der Veranstalter wird seiner Verpflichtung nachkommen, bei akuten Erkrankungen und Verletzungen des Teilnehmers unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen wie insbesondere Einschaltung des Rettungsdienstes (Notruf 112) zu veranlassen und den gesetzlichen Vertreter anschließend hiervon zu unterrichten.

Es obliegt dem gesetzlichen Vertreter, während der Veranstaltung erreichbar zu sein und eine entsprechende Handy-Nr. bei der Anmeldung anzugeben.

V. BRINGEN UND ABHOLEN

    DER TEILNEHMER

Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, den Teilnehmer an den Veranstaltungstagen pünktlich zum Beginn des Baseball Camps am vereinbarten Veranstaltungsort abzugeben und von dort ebenfalls wieder abzuholen.

Außerhalb der Baseball Camp-Zeiten übernimmt der Veranstalter keinerlei Aufsichtspflichten.

VI. AUFNAHMEN

Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erteilt dem Veranstalter das Recht, die während des Baseball Camps hergestellten Ton-, Bild- und Filmaufnahmen verwenden zu dürfen, insbesondere für die Webseite des Baseball Camps.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die hergestellten Aufnahmen sensibel zu verwalten und in keinem Fall für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder nutzbar zu machen.

Der Teilnehmer weist den Veranstalter explizit darauf hin, sollte er sich mit diesem Punkt nicht einverstanden erklären.

VII. DATENSCHUTZ

Der Veranstalter verpflichtet sich, die bestehenden Datenschutzgesetze einzuhalten und alle ihm übermittelten Daten ausschließlich für interne Zwecke des Baseball Camps zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Die E-Mail-Adresse der Eltern wird erbeten, um die schriftliche Anmeldebestätigung zu verschicken und ggf. auch während des Camps Informationen zeitnah weitergeben zu können. In jedem Fall muss eine Handynummer/Telefonnummer der gesetzlichen Vertreter angegeben werden, um im Notfall
eine Erreichbarkeit zu gewährleisten.

VIII. RÜCKTRITT

Bei Abmeldung des Teilnehmers vom Baseball Camp bis zum 30. Juni 2019 (Eingang der schriftlichen Abmeldung beim Veranstalter per Post oder E-Mail) behält der Veranstalter 20€ ein.

Sollte die Abmeldung nach dem 30. Juni 2019 erfolgen oder der Teilnehmer am Baseball Camp nicht teilnehmen können, ist der volle Teilnehmerbeitrag fällig, es sei denn, es stehen Kinder auf der Warteliste, die in diesem Fall nachrücken können. In diesem Fall wir der Beitrag bis auf die 20€ zurückerstattet.

Muss ein Kind das Baseball-Camp aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abbrechen, erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

IX. HAFTUNG

Der gesetzliche Vertreter erklärt gegenüber dem Veranstalter, dass er für die vom Teilnehmer verursachten Schäden haftet und ggf. Mitversicherung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung besteht.

Für das Baseball Camp, welches in der Trägerschaft der EFG durchgeführt wird, besteht grundsätzlich Deckungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Demnach erstreckt sich der Deckungsschutz insbesondere auf Schadensfälle, die auf einer Verletzung der Organisations- und Verkehrssicherungspflicht, sowie der Veranstalterverantwortung beruhen.

Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Personals und den begleitenden
Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Sollte der Teilnehmer trotz mehrfacher Aufforderungen
die Anweisungen nicht beachten oder andere Teilnehmer oder Betreuer gefährden, kann ein Ausschluss aus dem Baseball Camp erfolgen.

Die EFG haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Teilnehmers.

X. RECHTSWAHL

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist am Ort des Veranstalters

XI. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.